Patientenverfügung rechtssicher erstellen – Alle wichtigen Fakten

Patientenverfügung - Alle wichtigen Fakten

Eine Patientenverfügung kann nicht absolut rechtssicher sein, da es immer Situationen geben wird, die nicht vorhersehbar waren.

Es gibt jedoch allgemeine Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um die Rechtssicherheit deutlich zu erhöhen. Hier sind 5 Schritte, die hier wichtig sind:

  1. Informieren Sie sich gründlich: Bevor Sie eine Patientenverfügung erstellen, sollten Sie sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Patientenverfügung informieren und auch über die medizinischen und rechtlichen Aspekte Bescheid wissen.
  2. Formulieren Sie klar und präzise: Es ist wichtig, dass die Anweisungen in Ihrer Patientenverfügung klar und präzise formuliert sind, um Missverständnisse und Fehlinterpretationen zu vermeiden. Unklare oder vage Formulierungen geben Spielraum für Deutungen, die möglicherweise das Gegenteil von dem bewirken, was Sie wollen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Anweisungen eindeutig und verständlich sind.
  3. Überprüfen Sie regelmäßig: Es ist gut, Ihre Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, insbesondere wenn sich Ihre medizinischen Bedürfnisse oder Ihre persönlichen Umstände ändern.
  4. Bezeugung und Beglaubigung: Eine Patientenverfügung kann von einer Person bezeugt werden. Wählen Sie hier vorzugsweise Jemanden der nicht als Bevollmächtigte/r oder als potenzielle Erbin oder Erbe in Frage kommt. Zusätzlich können Sie die Patientenverfügung auch von einem Notar beglaubigen lassen.
  5. Bevollmächtigte/r benennen: Es kann hilfreich sein, eine Vertrauensperson als Bevollmächtigte/r zu benennen, die Ihre Wünsche und Anweisungen in Bezug auf medizinische Entscheidungen vertreten kann, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind. Stellen Sie sicher, dass Sie eine Person wählen, der Sie vertrauen und die Ihre Wünsche umsetzt.

Obwohl eine Patientenverfügung nicht absolut rechtssicher sein kann, erhöhen Sie durch sorgfältige Planung und Beratung die Umsetzung Ihre Wünsche erheblich. Weitere Informationen finde Sie im Beitrag Patientenverfügung – So erstellen Sie eine rechtssichere Vorsorge.

Eine rechtskonforme Patientenverfügung zu formulieren ist gar nicht so schlimm, wie es sich anhört.

Falls Sie noch keine rechtskonforme Patientenverfügung besitzen, können Sie diese mit unseren vorbereiteten, kostenlosen Vorlagen verfassen. Weitere vorbereitete Dokumente, wie die Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht finden Sie in unserem Formular-Bereich.

Patientenverfügung-Ausweis Scheckkarte Musterkarte Rückseite in der Hand

Unser Patientenverfügung-Ausweis ist eine praktische Möglichkeit, Ihre Patientenverfügung und alle relevanten Dokumente jederzeit griffbereit zu haben, denn genau darauf kommt es im Ernstfall an.

Hier finden Sie 7 echte, anonymisierte Fallbeispiele, die verdeutlichen, wie wichtig eine rechtskonforme und sofort verfügbare Patientenverfügung sein kann:

Eine ältere Frau hatte in ihrer Patientenverfügung festgelegt, dass sie im Falle eines künstlichen Komas nicht wiederbelebt werden möchte. Als sie jedoch nach einem schweren Unfall ins Krankenhaus eingeliefert wurde und ins Koma fiel, ignorierte die eine Tochter die Patientenverfügung und ließ die Ärzte alles unternehmen, um die Frau am Leben zu halten. Als die Frau nach 5 Wochen aus dem Koma erwachte, war sie richtig wütend und bestand darauf, dass sofort alles abzuschalten ist. Sie verstarb dann in wenigen Tagen ruhig und friedlich zuhause.

Ein Vater von über 70 wurde mit einem Schlaganfall ins Krankenhaus eingeliefert. Er hatte keine Patientenverfügung verfasst. Die ersten Tage sprach er gut auf die Behandlung an, doch dann erlitt er einen erneuten, sehr schweren Anfall und mußte intensivst versorgt werden. Er erholte sich nicht. Im Gegenteil erbaute immer weiter ab und lebte nur noch durch die angeschlossenen Maschinen. Er erkannte weder seine Frau noch eines seiner Kinder. Die Familie war sich einig, dass er das sicher nicht wolle. Doch der Arzt sah das anders und behielt seinen Patienten im Krankenhaus. Da der Vater nicht gut versichert war, mußte die Familie jeden Monat knapp 3.000,- € zubezahlen. Das ging ganze 3 1/2 Jahre, bis der Vater dann letztlich verstarb.

Eine ältere Dame, die keine Patientenverfügung hinterlegt hatte, wurde wegen eines schweren Magenleidens ins Krankenhaus verlegt. Die Behandlungen schlugen nicht an und es ging ihr immer schlechter. Sie wollte nicht mehr leiden. Ihre Kinder waren sich nach vielen Wochen einig, dass eine künstliche Ernährung nicht mehr durchgeführt werden solle und sie nun in Ruhe einschlafen möge. Doch das Krankenhaus bestand darauf. Auch mit einem Rechtsanwalt konnte das nicht geregelt werden. Erst als die Dame auch das Trinken verweigerte, starb sie dann.

Ein Mann hatte in seiner Patientenverfügung festgelegt, dass er im Falle eines schweren Schlaganfalls keine lebenserhaltenden Maßnahmen mehr erhalten möchte. Als er jedoch einen Schlaganfall erlitt und ins Krankenhaus eingeliefert wurde, leiteten die Ärzte sämtliche lebenserhaltende Maßnahmen ein, da sie davon ausgingen, dass der Mann sich erholen würde. Nach 5 Tagen kam sein Sohn mit der Patientenverfügung ins Krankenhaus und die Maßnahmen wurden eingestellt. Bis dahin sind so viel Resourcen an Personal und Kosten entstanden, die hätten vermieden werden können.

Eine Frau hatte in ihrer Patientenverfügung festgelegt, dass sie im Falle einer Demenzerkrankung keine künstliche Ernährung mehr erhalten möchte. Als sie jedoch an Demenz erkrankte und nicht mehr in der Lage war, selbständig zu essen, entschieden die behandelnden Ärzte, sie künstlich zu ernähren. Die Frau verstarb schließlich nach Monaten im Koma. Ihre Patientenverfügung wurde dann erst gefunden.

Ein Mann hatte in seiner Patientenverfügung festgelegt, dass er im Falle einer schweren Herzkrankheit keine Herzoperation mehr erhalten möchte. Als er jedoch an einer schweren Herzkrankheit erkrankte, überredeten die behandelnden Ärzte ihn dazu, sich einer Herzoperation zu unterziehen. Die Operation war erfolgreich, aber der Mann erlitt danach eine lebensbedrohliche Infektion und verstarb kurz darauf.

Eine Frau hatte in ihrer Patientenverfügung festgelegt, dass sie im Falle einer schweren Erkrankung keine Antibiotika mehr erhalten möchte. Als sie jedoch an einer schweren Infektion erkrankte, entschieden die behandelnden Ärzte, sie mit Antibiotika zu behandeln. Die Frau erholte sich zwar von der Infektion, litt aber unter schweren Nebenwirkungen und war danach auf lebenslange Betreuung angewiesen. Genau das wollte sie vermeiden, doch ihre Patientenverfügung wurde viel zu spät vorgelegt.

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