FAQ Patientenverfügung – Die wichtigsten Fragen und 8 Fallbeispiele

FAQ Patientenverfügung - Die wichtigen Fragen

Eine Patientenverfügung ist rechtlich bindend und muss von Ärzten und Pflegepersonal beachtet werden. In Deutschland sind Patientenverfügungen seit 2009 im BGB gesetzlich geregelt, aktuell in den § 1827, § 1828, § 1829 und § 1358.

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie im Voraus festlegen können, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Die Patientenverfügung gilt, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst Ihre eigenen Entscheidungen zu treffen.

Eine Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche Behandlungen Sie erhalten möchten, wenn Sie nicht mehr für sich selbst sprechen können. Eine Patientenverfügung ermöglicht, dass Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen vom behandelnden Team respektiert werden müssen.

Ein Patientenverfügung-Ausweis ist eine praktische Möglichkeit, Ihre Patientenverfügung und alle relevanten Dokumente jederzeit griffbereit zu haben.

Wenn Sie keine Patientenverfügung haben und aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen, dann können Ihre Angehörigen und die behandelnden Ärzte vor schwierigen Entscheidungen stehen. In diesen Fällen wird natürlich versucht, Ihre Wünsche zu ermitteln und in Ihrem Interesse zu handeln, aber das kann ohne Patientenverfügung schwierig sein. Es kann zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Angehörigen und/oder Ärzten kommen, was zusätzlichen Stress und Unruhe verursachen kann.

Wenn Sie verheiratet sind, wird Ihr Ehepartner normalerweise zuerst um Rat gefragt und hat ein Mitspracherecht bei der Entscheidung über Ihre medizinische Behandlung. * Aber es ist zu beachten, dass Ihr Ehepartner allein nicht automatisch die rechtliche Befugnis hat, Entscheidungen für Sie zu treffen. In Deutschland wird hierfür eine Betreuungsverfügung benötigt.

* Bitte lesen Sie [Brauche ich eine Patientenverfügung seit dem § 1358, wenn ich verheiratet bin?]! Der § 1358 gilt seit dem 01.01.2023 und ermöglicht innerhalb von 6 Monaten und im Notfall eine Vertretung durch den Ehegatten.



Lesen Sie hierzu auch die FAQs zur Betreuungsverfügung.

Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie festlegen können, welche medizinischen Maßnahmen bei Ihnen durchgeführt werden sollen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Sie können auch angegeben, welche Maßnahmen Sie nicht möchten.

Der neue § 1358 im BGB besagt, dass der Ehepartner automatisch als Bevollmächtigter gilt, wenn keine andere Person benannt wurde. Das bedeutet, dass Ihr Ehepartner ohne eine separate Vollmacht von Ihnen berechtigt ist, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Aber es gibt eine zeitliche Begrenzung von 6 Monaten, in denen Ihr Ehepartner diese Entscheidungen treffen darf. Nach Ablauf dieser Frist muss ein Betreuer bestellt werden, der die Entscheidungen für Sie trifft.

Wichtig zu beachten ist, dass der Paragraf 1358 nicht in allen Fällen anwendbar ist. Zum Beispiel greift er nicht bei schweren psychischen Erkrankungen, bei denen Sie noch in der Lage sind, körperlich für sich zu sorgen. Auch bei bestimmten medizinischen Fällen oder Erkrankungen, die eine umfangreiche Behandlung erfordern, kann der Paragraf 1358 nicht ausreichen, um alle notwendigen Entscheidungen zu treffen.

Daher ist es weiterhin ratsam, eine Patientenverfügung zu erstellen, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen bei medizinischen Entscheidungen berücksichtigt werden.

In Ihrer Patientenverfügung sollten Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Dazu können zum Beispiel die künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, lebensverlängernde Maßnahmen und die Gabe von Medikamenten gehören.

Es ist wichtig, dass die Patientenverfügung sorgfältig und präzise formuliert ist, um Missverständnisse und Auslegungsfragen zu vermeiden.

Falls Sie noch keine rechtskonforme Patientenverfügung besitzen, können Sie diese mit unseren vorbereiteten, kostenlosen Vorlagen in unserem Hilfe-Bereich verfassen.

Nein, es ist nicht notwendig, einen Anwalt oder Notar zu konsultieren, um eine Patientenverfügung zu erstellen.

Bei offenen medizinischen Fragen sollten Sie sich von einem Arzt oder einem anderen medizinischen Experten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Patientenverfügung exakt Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse widerspiegelt.

Im Einzelfall sollten Sie einen Rechtsanwalt / Notar zu Rate ziehen, insbesondere wenn Sie Ihre Patientenverfügung notariell beglaubigen lassen möchten, was jedoch nicht nötig ist.

Ja, das ist gut und wichtig. Informieren Sie Angehörige über die Existenz Ihrer Patientenverfügung, damit sie im Notfall wissen, dass es eine solche gibt. Es ist ratsam, eine Kopie Ihrer Patientenverfügung bei einer vertrauenswürdigen Person zu hinterlegen.

Eine ganz praktische Lösung ist unser geschützter Patientenverfügung-Ausweis. So sind alle relevanten Dokumente jederzeit griffbereit und im Ernstfall auch sofort einsehbar.

Ja, Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen, solange Sie dazu in der Lage sind, Ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Änderungen sollten immer schriftlich festgehalten werden. Es ist gut alle beteiligten Personen über diese Änderungen zu informieren.

Falls Sie bereits einen Patientenverfügung-Ausweis von uns haben, dann können Sie diesen hier ändern lassen:

Die Gültigkeit einer Patientenverfügung im Ausland hängt von den jeweiligen Gesetzen und Vorschriften des Landes ab.

Obwohl sich Ärzte im Ausland nicht an die Regelungen der deutschen Patientenverfügung halten müssen, können Sie sich jedoch daran orientieren, wenn es mit den nationalen Gesetzen vereinbar ist.

Eine Patientenverfügung kann nicht absolut rechtssicher sein, da es immer Situationen geben wird, die so besonders sind, dass sie niemand hätte vorhersehen können.

Es gibt jedoch Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um die Rechtssicherheit zu erhöhen.

Wie das geht erfahren Sie in dem Beitrag:

Kann eine Patientenverfügung wirklich absolut rechtssicher sein?

Hier finden Sie 8 anonymisierte Fallbeispiele, die verdeutlichen, wie wichtig eine Patientenverfügung, eine Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht sein können:

Anna ist 85 Jahre alt und lebt allein. Sie hat in ihrer Patientenverfügung festgelegt, dass sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht, wenn ihr Zustand irreversibel und aussichtslos ist. Eines Tages wird sie bewusstlos aufgefunden und ins Krankenhaus gebracht. Da ihre Patientenverfügung vorliegt, wird auf eine Reanimation verzichtet und sie kann in Würde sterben.

Max ist 60 Jahre alt und hat eine schwere Krebserkrankung. In seiner Patientenverfügung hat er festgelegt, dass er im Falle von unerträglichen Schmerzen eine Palliativbehandlung wünscht. Als er aufgrund seiner Erkrankung starke Schmerzen hat, kann dank seiner Patientenverfügung eine schnelle Schmerztherapie eingeleitet werden.

Claudia ist 35 Jahre alt und hat eine fortschreitende Muskelerkrankung. Sie hat in ihrer Patientenverfügung festgelegt, dass sie keine künstliche Beatmung wünscht. Als sie aufgrund von Atemproblemen ins Krankenhaus kommt, wird ihre Patientenverfügung berücksichtigt und alternative Behandlungsmöglichkeiten werden angewandt.

Thomas ist 45 Jahre alt und hat eine schwere Herzkrankheit. In seiner Patientenverfügung hat er festgelegt, dass er bei einem Herzstillstand wiederbelebt werden möchte. Als er eines Tages einen Herzinfarkt erleidet, kann dank seiner Patientenverfügung sofort mit der Wiederbelebung begonnen werden.

Maria ist 80 Jahre alt und hat eine Alzheimer-Erkrankung. In ihrer Vorsorgevollmacht hat sie eine Vertrauensperson benannt, die Entscheidungen über ihre medizinische Behandlung treffen soll, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage ist. Als Maria aufgrund eines Sturzes ins Krankenhaus kommt, kann ihre Vertrauensperson aufgrund der Vorsorgevollmacht Entscheidungen über ihre Behandlung treffen.

Jan ist 50 Jahre alt und hat eine schwere Hirnblutung erlitten. Er liegt im Koma und kann keine Entscheidungen mehr treffen. Dank seiner Vorsorgevollmacht kann seine Ehefrau Entscheidungen über seine medizinische Behandlung treffen und sicherstellen, dass seine Wünsche respektiert werden.

Laura ist 70 Jahre alt und leidet an einer Demenz. In ihrer Betreuungsverfügung hat sie festgelegt, wer im Falle einer Betreuungsbedürftigkeit ihr Betreuer sein soll. Als sie aufgrund ihrer Demenz betreuungsbedürftig wird, wird ihre Betreuungsverfügung berücksichtigt und die von ihr benannte Person übernimmt die Betreuung.

Markus ist 55 Jahre alt und hat eine psychische Erkrankung. In seiner Betreuungsverfügung hat er festgelegt, dass im Falle einer Betreuungsbedürftigkeit ein Betreuer aus dem Bereich der Psychiatrie bestellt werden soll. Als er aufgrund seiner Erkrankung betreuungsbedürftig wird, wird seine Betreuungsverfügung berücksichtigt und ein entsprechender Betreuer bestellt.

Patientenverfügung zum Ausdrucken

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